AGB

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1. Allgemeines

 

Die nachfolgenden AGB gelten für alle an Pixoom Photographie Inh. Tobias Schulz erteilten Aufträge. „Lichtbilder“ im Sinne dieser AGB sind alle hergestellten fotografischen Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Negative, Dia-Positive, Papierbilder, Still-Videos, elektronische Stehbilder in digitalisierter Form, Videos usw.) Den “Lichtbildern” im Sinne dieser AGB stehen auch sämtliche anderen hergestellten oder zur Verfügung gestellten Waren, Gestaltungen und Dienstpreise gleich.

 

2. Urheberrecht

 

Pixoom Photographie steht das Urheberrecht an seinen Lichtbildern nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu. Die von Pixoom Photographie hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt. Überträgt Pixoom Photographie Nutzungsrechte an seinen Werken, ist – sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde – jeweils nur das Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung. Das Nutzungsrecht erstreckt sich bei Pixoom Photographie auf die Nutzung, Vervielfätigung und Weitergabe für die eigenen Zwecke. Z.B. zum Zwecke der Werbung oder der Herstellung von Vorlagen und Waren (Fotoabzüge, T-Shirts, Zeitungsanzeigen, Druckvorlagen…) Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an Pixoom Photographie. Der Besteller eines Bildes i.S. vom § 60 UrhG hat kein Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind. § 60 UrhG wird ausdrücklich abbedungen. Bei der Verwertung der Lichtbilder kann Pixoom Photographie, sofern nichts anderes vereinbart wurde, verlangen, als Urheber des Lichtbildes genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt Pixoom Photographie zum Schadensersatz. Die Originale verbleiben bei Pixoom Photographie. Eine Herausgabe der Originale an den Auftraggeber erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung. Zum Zwecke der Eigenwerbung ist Pixoom Photographie gestattet, sämtliche durch uns hergestellten Lichtbilder uneingeschränkt zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden. Online, im Printbereich und in den Medien. Wir verzichten dabei auf Aktaufnahmen oder ähnliche Aufnahmen zur Zurschaustellung von Nacktheit, anstößiger oder sittenwidriger Inhalte, insbesondere wenn diese Inhalte personalisiert sind. Für solche Fälle wird die Zustimmung der Fotomodelle angefragt.

 

3. Vergütung, Eigentumsvorbehalt

 

Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale berechnet; Nebenkosten (Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Materialkosten, Studiomieten etc.) sind vom Auftraggeber zu tragen. Gegenüber Endverbrauchern weist Pixoom Photographie vor Auftragsvergabe auf die Endpreise hin. Die angezeigten Preise sind in aller Regel Nettopreise ohne Mehrwertsteuer, da Pixoom Photographie als Kleinunternehmer auftritt. Fällige Rechnungen sind innerhalb von 7 bzw. 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 30 (in Worten: dreißig) Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Pixoom Photographie bleibt vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbilder Eigentum von Pixoom Photographie. Hat der Auftraggeber Pixoom Photographie keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder oder Gestaltungen gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Fotograf behält den Vergütungs-Anspruch für bereits begonnene Arbeiten. Verwendung der Lichtbilder/der Gestaltungen wird als konkludente Handlungsweise zur Auftragserfüllung angesehen.

 

4. Vertragssprache

 

Die Vertragssprache ist Deutsch.